Im April entschieden die drei sächsischen Verwaltungsgerichte über Anträge von Geflüchteten, die in verschiedenen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen untergebracht sind. Die Gerichte gaben den Antragssteller*innen recht, dass in den Massenunterkünften kein ausreichender Schutz vor Ansteckung mit Sars-Cov2 möglich ist. Alle vier wurden bzw. werden nun kommunal verteilt und konnten zum Teil schon in Wohnungen ziehen.Wir denken, dass alle Menschen, die in Sammelunterkünften untergebracht sind, gerade jetzt die Möglichkeit bekommen sollten in eine Wohnung oder kleinteilige Unterkünfte mit eigenen Wohneinheiten zu ziehen. Selbstbestimmt und sicher wohnen jetzt!
Doch die zuständige Landesdirektion holt derzeit zum Gegenschlag aus und versucht gegen mindestens einen Beschluss vorzugehen.
Wir rufen zum Spenden auf: Sowohl die bisher geleistete Arbeit zu den erfolgreichen Beschlüssen der Verwaltungsgerichte als auch zukünftige Rechtsmittel kosten Geld! Die erkämpfte Rechtssprechung ist einmalig in der ganzen Bundesrepublik. Wir hoffen, dass sich auch andere Betroffene und Unterstützer*innen davon inspirieren lassen und es endlich ein Umdenken der zuständigen Behörden gibt. Wir wollen dies mit Öffentlichkeitsarbeit unterstützen. Zeigt euch solidarisch, unterstützt Menschen, die in Massenunterkünften leben müssen!
Kontoverbindung:
Menschen.Würdig e. V.
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Verwendungszweck für Spenden zu Rechtsmittel bzgl. Corona: RHF Corona
Wenn Ihr eine Spendenbescheinigung haben wollt, dann schreibt am besten eine (Eure) Adresse in den Verwendungszweck.
Links zu Beschlüssen:
#1:
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/22/pm-beschluss-aus-leipzig-mensch-wird-aus-aufnahmeeinrichtung-verlegt-schutz-vor-sars-cov-2-gilt-fuer-alle/
#2:
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/27/pm-beschluss-nummer-2-auch-verwaltungsgericht-dresden-ordnet-entlassung-aus-lager-an/
#3:
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/30/beschluss-nummer-3-schwangere-frau-darf-aus-dem-lager-in-wohnung-ziehen/
#4:
https://www.saechsischer-fluechtlingsrat.de/de/2020/04/30/pm-beschluss-nummer-4-chemnitz-zieht-nach-sachsens-verwaltungsgerichte-tenorieren-einheitlich/