Am 22.04.2020 erließ das Verwaltungsgericht Leipzig einen Beschluss, der bekräftigt, was viele Bewohner*innen von kommunalen Sammelunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen sowie Nichtregierungsorganisationen schon seit Beginn der Covid-19-Krise fordern: Die Unterbringung in Massenunterkünften gefährdet die Gesundheit.
Der Beschluss hat zur Folge, dass die Person, die sich an das Gericht wandte, nun aus der Massenunterkunft in Dölzig in die Kommunen verteilt wird.Das Gericht hat begründet, dass Asylbewerberunterkünfte nicht vom Gebot der Corona-Schutz-Verordnung ausgenommen werden können, da dies der Verordnung entgegenläuft. Die Maßnahmen des Infektionsschutzgesetzes müssen- natürlich! – auch in Sammelunterkünften eingehalten werden.
Kim Schönberg vom IKMW dazu: „Dies ist ein wichtiger Beschluss! Nun müssen die Kommunen folgen und in Sammelunterkünften, sowohl für Geflüchtete als auch für andere marginalisierte Gruppen, Bedingungen schaffen, die es ermöglichen die Infektionsschutzmaßnahmen auch einzuhalten. Die Begründung des Gerichtes schließt eindeutig alle Asylunterkünfte und damit Sammelnterkünfte, wie zum Beispiel für Wohnungslose mit ein.“
In der Stadt Leipzig sind nach Aussagen des Sozialamtes Vorkehrungen getroffen worden, um den Schutz der Bewohner*innen und der Mitarbeiter*innen in den Asylunterkünften zu gewährleisten. Die Lockerung der Belegung sowie die gesonderte Unterbringung von Risikopersonen sei gewährleistet, ebenso die Versorgung mit Schutzausrüstung und mehrsprachigen Informationen. (vgl LVZ vom 28.3.2020)
Im Lichte des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Leipzig ist es aus Sicht des Initiativkreis:Menschen.Würdig allerdings fraglich, ob die Maßnahmen weit genug gehen. Denn in den Mehrbettzimmern, in Gemeinschaftsräumen, Küchen und sanitären Anlagen der Sammelunterkünfte in Leipzig besteht ein Infektionsrisiko, dass es so in einer eigenen Wohnung nicht geben würde.
Kim Schönberg vom IKMW dazu: „Die Stadt Leipzig gibt sich sichtlich Mühe, die Hygieneverordnungen auch für Geflüchtete einhaltbar zu gestalten.
Ein echter Schutz ist in unseren Augen nur mit dezentraler Unterbringung als selbstbestimmtes Wohnen in der eigenen Wohnung möglich. Wir wissen natürlich auch, dass der Wohnungsmarkt in Leipzig sehr angespannt ist. Als passable Zwischenlösung könnten aber ganz akut auch Hotels oder Ferienwohnungen, die sonst zu horrenden Preisen über einschlägige Portale an Tourist*innen vermietet werden, dienen.
Wir möchten aber auch darauf hinweisen, dass es in Leipzig trotz des angespannten Wohnungsmarktes immer noch Kapazitäten für dezentrale Unterbringung gibt: Ein Beispiel dafür sind die über 100 leer stehenden Wohnungen der LWB im Leipziger Süden!“