Im April entschieden die drei sächsischen Verwaltungsgerichte über Anträge von Geflüchteten, die in verschiedenen Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes Sachsen untergebracht sind. Die Gerichte gaben den Antragssteller*innen recht, dass in den Massenunterkünften kein ausreichender Schutz vor Ansteckung mit Sars-Cov2 möglich ist. Alle vier wurden bzw. werden nun kommunal verteilt und konnten zum Teil schon in Wohnungen ziehen.Wir …
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