Leipzig. Kommunen sollen nach Ansicht des Leipziger Sozialbürgermeisters Thomas Fabian (SPD) auch künftig Geldleistungen an Asylbewerber ausgeben können. Einer Mitteilung der Stadtverwaltung vom Freitag zufolge, begrüße er grundsätzlich die geplante Neufassung des Asylbewerberleistungsgesetzes, da damit Verbesserungen zur Sicherung des Existenzminimums einhergingen. Gleichzeitig bleibe der Entwurf aber hinter den Erwartungen zurück.
„Im Asylbewerberleistungsgesetz muss der Vorrang von Sachleistungen entfallen“, forderte Fabian. Kommunen sollten selbst entscheiden können, ob sie das Geld direkt auszahlen. „Seit 2008 hat die Stadt Leipzig gute Erfahrungen mit der Gewährung von Geldleistungen zur Sicherung des existenznotwendigen Bedarfs von Flüchtlingen gemacht“, erklärte der Sozialbürgermeister. Dieser Weg sei besonders geeignet, die Selbstständigkeit und eine erfolgreiche Integration von Anfang an zu fördern. „Vor allem aber geht es dabei um die Achtung der Würde auch von Flüchtlingen“, so Fabian abschließend.
LVZ-Online vom 21.12.2012: „Leipzigs Sozialbürgermeister will auch weiterhin Geldleistungen an Asylbewerber ausgeben“
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss das Asylbewerberleistungsgesetz neu geregelt werden. Die Richter hatten die Sozialleistungen für Flüchtlinge als verfassungswidrig eingestuft. Derzeit berät die Bundesregierung über ein neues Gesetz. Nach aktuellem Stand sollen Asylbewerber künftig 336 Euro im Monat erhalten. Der Regelsatz für Arbeitslosengeld-II-Empfänger beträgt monatlich 374 Euro.