Gemeinsame PM mit dem SFR e.V. +++ Zukunftsorientierte Aufnahme auch in Sachsen – Wohnungs- statt Unterbringungspolitik! +++

29.07.2021

Am 29. Juli 2021 wurde auf Initiative der Diakonie Deutschland, dem Deutschen Caritasverband, dem Paritätischen Gesamtverband, der Arbeiterwohlfahrt Bundesverband und PRO ASYL der Aufruf: „Isolation beenden – das Ankommen fördern – faire Asylverfahren sicherstellen“ veröffentlicht. Der Aufruf fordert die Abschaffung von „AnkER-Zentren“ und ähnlich konzipierten Einrichtungen und listet konkrete Maßnahmen auf, die ein Ankommen in Sicherheit und Würde ermöglichen.

Die Sächsische Flüchtlingsrat e.V. (SFR) und der Leipziger Initiativkreis: Menschen.Würdig. (IKMW) unterstreichen diesen Aufruf und verdeutlichen die spezifische Lage in Sachsen.

Dazu Angela Müller vom SFR:

„Ein Ankommen bedeutet vor allem, Schutz vor weiterer Gewalt zu erfahren. Das scheitert in Sachsen bereits an der Hausordnung für die Aufnahmeeinrichtungen des Landes. Die sehen zum Beispiel regelmäßige Zimmerdurchsuchungen oder Hausverbote von bis zu vier Stunden vor. Ein von uns als SFR und IKMW wie vom Antidiskriminierungsbüro Sachsen in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten bestätigt, dass der Freistaat hier regelmäßig gegen Art. 13 GG verstößt – die Unverletzlichkeit der Wohnung.“

Kim Schönberg vom IKMW ergänzt:

„Im Doppelhaushalt 2021/22 stellte der Sächsische Landtag finanzielle Mittel für die Identifizierung vulnerabler Personen wie einen effektiven Gewaltschutz bereit. Daran anschließend gehen wir davon aus, dass Personen, die als besonders schutzbedürftig identifiziert werden, auch die entsprechende Versorgung in den Kommunen erhalten. Ebenso muss dringend die Hausordnung für die Aufnahmeeinrichtung überarbeitet werden.“

Beide schließen:

„Erste Reformansätze sind erkennbar. Nun erwarten wir uns die schnelle Umsetzung im Sinne des Grundgesetzes. Tatsächlich, und das zeigt das Rechtsgutachten deutlich, geschehen in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes bisher Grundrechtseingriffe, die so nur in Justizvollzugsanstalten legitimiert sind. Gewalt ist so vorprogrammiert, teils wird in den Einrichtungen gar überhaupt erst die besondere Schutzbedürftigkeit in Form psychischer Erkrankungen und Traumata geschaffen. Das muss ein Ende haben!“

PM: Watch the Lager – Rechtsgutachten erhöht Handlungsdruck auf Regierung – Hausordnungen in Lagern sind verfassungswidrig

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz haben das Antidiskriminierungbüro Sachsen e.V., der Sächsische Flüchtlingsrat e.V. sowie der Leipziger Initiativkreis: Menschen.Würdig. ein Rechtsgutachten vorgestellt, welches sich mit den Hausordnungen in sächsischen Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften für Geflüchtete befasst. Ein solches zu beauftragen war angesichts zahlreicher Sanktionsmöglichkeiten, die die Hausordnung vorgibt, notwendig geworden. So können die Betreiber der Aufnahmeeinrichtungen regelmäßig die Zimmer der Bewohner*innen durchsuchen. Auch ist vorgesehen, bei Verstößen gegen die Hausordnung ein Hausverbot von bis zu vier Stunden zu erlassen.

Der Verfasser des Gutachtens, der Jurist Martin Wiesmann, führt aus:
„Solche Grundrechtseingriffe sind nur in Justizvollzugsanstalten haltbar. Dort geschehen sie auf Basis eines parlamentarisch verabschiedeten Gesetzes. Hausordnungen können  intensive Eingriffe nicht rechtfertigen. Die Sanktionsmöglichkeiten sind verfassungsrechtlich hinten und vorne nicht haltbar. So, wie die Hausordnung ausgestaltet ist, wird regelmäßig gegen Art. 13 Grundgesetz verstoßen – dem Schutz der Wohnung.“

Der ehemalige Bewohner der Dresdner Aufnahmeeinrichtung Bremer Straße berichtet:
„Wegen einer vergessenen hygienischen Maske durfte ich für vier Stunden die Aufnahmeeinrichtung nicht betreten. Auch Zimmerdurchsuchungen sind an der Tagesordnung. Du sitzt in deinem Zimmer und auf einmal kommen acht Menschen und gehen durch all deine Gegenstände. Einige werden dir auch weggenommen, das kann auch schon mal ein Parfum sein. Das zu besitzen ist angeblich illegal.“

Für Angela Müller vom Sächsischen Flüchtlingsrat e.V. steht deswegen fest:
„Die sächsische Regierungskoalition muss bei ihrer geplanten Überarbeitung des Gewaltschutzkonzeptes auch die Hausordnung mitdenken. Anderenfalls bleibt der Gewaltschutz hinter den notwendigen Anforderungen zurück. Als SFR werden wir uns über diese Reform hinaus immer für die Forderung ‚Lager abschaffen‘ einsetzen. Das bedeutet konkret, dass die §§ 47 und 53 des Asylgesetzes überarbeitet werden müssen.“

Sotiria Midelia vom Anitidiskriminierungsbüro Sachsen e.V. schließt sich den Forderungen an und fügt hinzu:
„Die Grundrechtseingriffe durch Hausordnungen sind eine Form von Diskriminierung und ein strukturelles Diskriminierungsproblem. Deswegen bedarf es einer politischen Lösung. Der rechtliche Verfahrensweg, dass Betroffene ihr Recht nach §13 GG einklagen, ist zu Lasten der Betroffenen – Präzedenzfälle sind an der Stelle wichtig, aber es bedeutet zugleich, dass Betroffenen eine weitere Last aufgebürdet wird. Daher sehen wir die Verantwortung beim sächsischen Innenministerium die verfassungswidrigen Hausordnungen grundrechtskonform neu zu gestalten.“

Mark Gärtner vom Initiativkreis: Menschen.Würdig. schließt mit dem Aufruf:
„Solang es keine politische Lösung gibt, muss offenbar der Weg über die Gerichte gegangen werden, um Veränderungen zu erreichen. Deswegen haben wir heute auch Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die Geflüchtete und Unterstützer*innen ermutigen sollen, den Rechtsweg zu beschreiten. Anwaltliche Unterstützung können wir zusichern.“

Das gesamte Rechtsgutachten hier, die Handlungsempfehlungen hier sowie ein Paper, welches einen Überblick über die Entwicklungen in der Frage sowie eine kurze Zusammenfassung des Rechtsgutachtens bietet. Die Pressekonferenz kann hier auf YouTube noch einmal angesehen werden.

Aufruf: Schutz für die, die Schutz suchen – Nur in der eigenen Wohnung!

Aufruf des Bündnis Lager-Watch zum Tag des Grundgesetzes am 23. Mai 2021

[Lest hier den Aufruf. Hier könnt Ihr ihn herunterladen und selbst verbreiten.]

Stellt euch vor, #LeaveNoOneBehind wird wahr. Alle Menschen an den EU-Außengrenzen werden evakuiert – nach Gewalt, Angst, Krankheit, Bränden, nach Jahren.

Viele kommen nach Deutschland. Und was finden sie hier vor?

Sie kommen erneut in Lager. Dort werden ihre Taschen durchsucht, ihre Zimmer kontrolliert, Securities werden gewalttätig, Polizist*innen kommen und schie- ben Menschen ab. Erneut: Gewalt und Angst. Alte Traumata kommen nicht zur Ruhe, neue Krankheiten entstehen – Orte, schwankend zwischen Tristesse und Gewaltexzess. Der Bedarf an umfassender Gesundheitsversorgung, sowohl psychisch als auch physisch, ist bereits bei der Ankunft hoch und kann schon an diesem Punkt nicht gedeckt werden. Je länger die Aufenthaltszeiten in den Lagern – desto größer wird er.

Der in der Pandemie erforderliche Infektionsschutz ist derweil unmöglich einzu- halten. Beratung zum Asylverfahren, zu Gewaltschutz, zu besonderen Schutz- bedarfen ist eingeschränkt oder gar nicht zu erreichen. Das alles ist von der Bundesregierung und den Landesregierungen so gewollt. Auch hier können es inzwischen Jahre sein, in denen sich Schutzsuchende erneut in einem Lager wiederfinden müssen.

Deswegen fordern wir: Lager abschaffen!
Alle Menschen haben ein Recht auf Wohnung, gleich welchen Aufenthaltsstatus sie haben.

Doch wo anfangen?

Angriffsflächen bieten sich viele. Aktive in Baden-Württemberg haben vorgelegt, die Kampagne „Grundrechte am Eingang abgeben“ gestartet und ein Rechtsgutachten initi- iert. Jetzt haben vier Geflüchtete aus Baden Württemberg mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte gegen die Hausordnung geklagt.

Wir – ein bundesweites Netzwerk von Initiativen, Vereinen, Flüchtlingsräten – schlagen vor, die Hausordnun- gen in den Lagern bundesweit zu problematisieren und zu bekämpfen. Nur in Gefängnissen und Psychiatrien besteht die Möglichkeit, wie in einem Lager so intensiv in Grundrechte einzugreifen und Ausgrenzungs- statt Teilhabepolitik durchzusetzen. Und das geschieht ganz maßgeblich auch durch die dortigen Hausordnungen.

Und wie anfangen?

  • Erkundigt euch, wo bei euch das nächste Lager steht. Das kann eine Aufnahmeeinrichtung des Landes sein, möglicherweise aber auch eine große Gemeinschaftsunterkunft in der Verantwortung eurer Stadt oder eures Landkreises.
  • Tretet mit den Bewohner*innen in Kontakt! Sprecht mit ihnen, gebt ihnen eine Stimme, veröffentlicht Videos, Interviews, unterstützt Bewohner*innen dabei, sich zu organisieren und Forderungen aufzustellen!
  • Dokumentiert Grundrechtseingriffe wie das Durchsuchen von Zimmern, gewalttätige Securities, Sanktionen wie ein Hausverbot und Weiteres. Sprecht mit den Betroffenen darüber, ob sie einer Veröffentlichung zustimmen.
  • Organisiert euch die Hausordnung des jeweiligen Lagers! Das ist in einigen Bundesländern beispielsweise über Kontakte in die Lager gelungen – Hausordnungen müssen ausgehängt werden. Oder gewinnt Abgeordnete oder Stadt-/ Kreisrät*innen und legt ihnen Kleine Anfragen nahe, in denen ihr die Veröffentlichung der Hausordnung verlangt. Möglicherweise hat auch der Flüchtlingsrat eures Bundeslands bereits Hausordnungen recherchieren können.
  • Initiiert selber Rechtsgutachten zur jeweiligen Hausordnung!
  • Bringt die Kritik in die Presse! Vermittelt Geflüchtete an Journalist*innen, damit sie direkt berichten können, was hinterm Lagerzaun vor sich geht.
  • Macht mit Aktionen, Kundgebungen, Flashmobs, Social-Media-Kampagnen auf die Zustände im Lager aufmerksam.
  • UND NICHT ZULETZT: Schließt euch unserer bundesweiten Vernetzung an, um einen Überblick zu be- kommen, was anderswo gilt, welche Strategien in anderen Kommunen oder Bundesländern gefahren wer- den. Das nächste Online-Treffen findet am 29. Mai 2021 um 10 Uhr statt. Meldet euch bei info[ät]aktionbleiberecht[dot]de um teilzunehmen.

Wenn die, die Schutz suchen, ihn auch erhalten sollen, dann muss sich die Anerkennungs-und Unterbringungspolitik ändern. Dann muss Unterbringungspolitik für Geflüchtete zu Wohnungspolitik werden!